Rechtsprechung
   BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28778
BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R (https://dejure.org/2013,28778)
BSG, Entscheidung vom 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R (https://dejure.org/2013,28778)
BSG, Entscheidung vom 23. August 2013 - B 8 SO 24/11 R (https://dejure.org/2013,28778)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,28778) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Kraftfahrzeuges - Teilhabe am Arbeitsleben - Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Angewiesensein auf das Kfz - individueller ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 53 Abs 3 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 SGB 12, § 55 Abs 2 Nr 1 SGB 9, § 11 Abs 2 S 2 SGB 12
    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit - Versorgung mit anderen Hilfsmitteln - behindertengerechter Umbau eines Kraftfahrzeugs - Angewiesensein auf das Kraftfahrzeug - individueller Maßstab - ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Kraftfahrzeuges - Teilhabe am Arbeitsleben - Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Angewiesensein auf das Kfz - individueller ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Pkws als Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

  • rewis.io

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit - Versorgung mit anderen Hilfsmitteln - behindertengerechter Umbau eines Kraftfahrzeugs - Angewiesensein auf das Kraftfahrzeug - individueller Maßstab - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der Kosten für einen behindertengerechten Umbau eines Pkw als Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Sozialhilferecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der behindertengerechter Auto-Umbau - das Rollstuhlverladesystem

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kosten für den behindertengerechten Umbau eines PKW können erstattungsfähig sein

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Navigationen bei der Kraftfahrzeughilfe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums -

    Auszug aus BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R
    Das Rollstuhlverladesystem ist für die Klägerin kein Hilfsmittel iS des § 33 Abs. 1 Satz 1 3. Alt SGB V und gehört damit nicht zum Leistungskatalog des SGB V; das Gebot eines möglichst weitgehenden Behinderungsausgleichs, das sich auch auf den Ausgleich von indirekten Folgen der Behinderung erstreckt (vgl: BSGE 93, 176 ff RdNr 12 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7; BSGE 98, 213 ff RdNr 12 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 3 und 29; BSG, Urteil vom 16.9.2004 - B 3 KR 15/04 R) , erfordert keine Leistungserbringung.

    Es besteht grundsätzlich kein Anspruch darauf, den Radius der selbstständigen Fortbewegung durch das Auto (erheblich) zu erweitern, selbst wenn im Einzelfall die Alltagsgeschäfte nicht im Nahbereich erledigt werden können; es gilt vielmehr ein abstrakter, von den Besonderheiten des jeweiligen Wohnorts unabhängiger Maßstab (BSGE 98, 213 ff RdNr 17 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15) .

    Nur wenn die Verantwortung der GKV im Einzelfall über die Erschließung des Nahbereichs der Wohnung hinausgeht (zur Sicherung der Schulfähigkeit eines Schülers bzw zum Erwerb einer elementaren Schulausbildung BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 19; bei Anforderungen an die medizinische Versorgung, die regelmäßig im Nahbereich der Wohnung nicht erfüllbar sind BSGE 98, 213 ff RdNr 14 und 17 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15) , ist die Erweiterung des Fortbewegungsradius durch Hilfsmittel der GKV zu ermöglichen.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R
    Bei einer geringeren Familiengröße sind je fehlender Person 20 m² abzuziehen, wobei eine Reduzierung unter 80 m² in der Regel nicht in Betracht kommt (BSGE 97, 203 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 3) .

    Allerdings bedürfen diese Größen je nach den Umständen des Einzelfalles - etwa wegen der Behinderung der Klägerin, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist - einer Anpassung nach oben (BSGE 97, 203 ff RdNr 22 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 3; BSG SozR 4-5910 § 88 Nr. 3 RdNr 19) .

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R

    Krankenversicherung - Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel - Zielrichtungen des

    Auszug aus BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R
    Ein Hilfsmittel ist von der GKV nur dann zu gewähren, wenn es Grundbedürfnisse des täglichen Lebens betrifft, zu denen das Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme, das Ausscheiden, die (elementare) Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums gehören (BSGE 91, 60 ff RdNr 9 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 S 20 mwN; BSG, Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 12/10 R - RdNr 13 ff) .

    Allerdings ist das in Betracht kommende Grundbedürfnis des "Erschließens eines gewissen körperlichen Freiraums" krankenversicherungsrechtlich immer nur im Sinne eines Basisausgleichs der Behinderung selbst, nicht im Sinne des vollständigen Gleichziehens mit den letztlich unbegrenzten Möglichkeiten des Gesunden zu verstehen (BSG, Urteil vom 18.5.2011, aaO, RdNr 15 ff mwN) .

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Zweifamilienhaus - Angemessenheit des

    Auszug aus BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R
    Die Angemessenheit der Größe von Eigentumswohnungen bestimmt sich nach der Rechtsprechung des Senats (weiterhin) nach den Werten des (zum 1.1.2002 aufgehobenen) Zweiten Wohnungsbaugesetzes unter Berücksichtigung der Anzahl der Bewohner (BSG SozR 4-5910 § 88 Nr. 3 RdNr 19) .

    Allerdings bedürfen diese Größen je nach den Umständen des Einzelfalles - etwa wegen der Behinderung der Klägerin, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist - einer Anpassung nach oben (BSGE 97, 203 ff RdNr 22 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 3; BSG SozR 4-5910 § 88 Nr. 3 RdNr 19) .

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Auszug aus BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R
    Das Rollstuhlverladesystem ist für die Klägerin kein Hilfsmittel iS des § 33 Abs. 1 Satz 1 3. Alt SGB V und gehört damit nicht zum Leistungskatalog des SGB V; das Gebot eines möglichst weitgehenden Behinderungsausgleichs, das sich auch auf den Ausgleich von indirekten Folgen der Behinderung erstreckt (vgl: BSGE 93, 176 ff RdNr 12 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7; BSGE 98, 213 ff RdNr 12 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 3 und 29; BSG, Urteil vom 16.9.2004 - B 3 KR 15/04 R) , erfordert keine Leistungserbringung.

    Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen werden hingegen von der Krankenkasse übernommen, wodurch dem Grundbedürfnis des täglichen Lebens, bei Krankheit und Behinderung Ärzte und Therapeuten aufzusuchen, Genüge getan ist, weil im Rahmen der Hilfsmittelgewährung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V (allein) die notwendige medizinische Versorgung sichergestellt sein muss (BSGE 93, 176 ff RdNr 12 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7) .

  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines

    Auszug aus BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R
    Der Senat hat in einem solchen Fall - soweit durch die Bedarfsdeckung nicht nur ohnehin bestehende Unterhaltsansprüche erfüllt wurden - die Pflicht zur Rückerstattung nicht zur Voraussetzung für einen Leistungsanspruch gemacht und damit eine Zuwendung aus sittlicher Pflicht (§ 84 Abs. 2 SGB XII) aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes verneint, um die normative Wertung der Vorschriften über die Anspruchsvoraussetzungen und die Einkommensberücksichtigung nicht zu konterkarieren (BSGE 110, 301 ff RdNr 27 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8; BSGE 112, 67 ff RdNr 25 = SozR 4-3500 § 92 Nr. 1) .

    Dieser Rechtsprechung schließt sich der erkennende Senat für das Recht der Sozialhilfe an (vgl schon BSGE 112, 67 ff RdNr 26 = SozR 4-3500 § 92 Nr. 1) ; es ist kein sachlicher Grund erkennbar, der eine funktionsdifferente Auslegung des Einkommensbegriffs rechtfertigen könnte.

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R
    Dabei ist auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entstehung der Kosten abzustellen (vgl dazu in anderen Konstellationen: BSGE 103, 171 ff RdNr 11 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 5; BSGE 104, 219 ff RdNr 17 = SozR 4-3500 § 74 Nr. 1) , also auf den Zeitpunkt der Fälligkeit der gegenüber der Klägerin geltend gemachten Forderung.

    Anders als etwa in den Fällen des § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Deckung des Bedarfs mit geringfügigen Mitteln; dazu BSGE 103, 171 ff RdNr 26 f = SozR 4-3500 § 54 Nr. 5) und Nr. 3 SGB XII ist dabei zur Vermeidung von Doppelleistungen die Ermessensbetätigung ("kann") bei der vom Sozialhilfeträger zu treffenden Entscheidung in dem Sinne vorgezeichnet, dass im Regelfall der Einkommenseinsatz verlangt werden muss (sog intendiertes Ermessen); denn es ist kein sachlicher Grund erkennbar, weshalb Sozialhilfe geleistet werden soll, wenn Leistungen Dritter für denselben Zweck - also den behindertengerechten Umbau des Kraftfahrzeugs - erbracht werden.

  • BVerwG, 27.10.1977 - 5 C 15.77

    Anspruch eines Behinderten auf Eingliederungshilfe - Voraussetzungen des

    Auszug aus BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R
    Nach § 9 Abs. 2 Nr. 11 Eingliederungshilfe-VO gehören zu den anderen Hilfsmitteln iS des Abs. 1 auch besondere Bedienungseinrichtungen und Zusatzgeräte für Kraftfahrzeuge, wenn der behinderte Mensch wegen Art und Schwere seiner Behinderung auf ein Kraftfahrzeug angewiesen ist; soweit die Eingliederungshilfe ein Kraftfahrzeug betrifft, muss der behinderte Mensch das Hilfsmittel nicht selbst bedienen können (BSG SozR 4-5910 § 39 Nr. 1 RdNr 25; BVerwGE 55, 31, 33 f) .

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Senat der Auffassung folgt, dass die Anwendung dieser Vorschrift eine regelmäßige Nutzung des Fahrzeugs (zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs: BVerwGE 55, 31 und 111, 328) im Sinne einer annähernd täglichen Nutzung voraussetzt; denn § 8 Abs. 1 Satz 2 Eingliederungshilfe-VO ist nicht bei der Auslegung von § 9 Abs. 2 Nr. 11 Eingliederungshilfe-VO heranzuziehen.

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R
    Deshalb sind Darlehen, die mit einer zivilrechtlich wirksam vereinbarten Rückzahlungsverpflichtung belastet sind, als eine nur vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht als Einkommen zu berücksichtigen (BSGE 106, 185 ff RdNr 16 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 30) .
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Auszug aus BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R
    Denn der Einsatz als Einkommen oder als Vermögen würde - unterstellt, die Klägerin ist behinderungsbedingt auf ein Kraftfahrzeug angewiesen (vgl allgemein dazu nur Mecke in jurisPK-SGB XII, § 90 SGB XII RdNr 102 mwN) - entweder nach der für Einkommen geltenden generellen Härteklausel des § 82 Abs. 3 Satz 3 SGB XII (vgl dazu: BSGE 108, 241 ff RdNr 24 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 8; BSGE 106, 62 ff RdNr 32 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 6) oder nach der bei Vermögen anzuwendenden Härteregelung des § 90 Abs. 3 SGB XII eine (besondere) Härte bedeuten, weil die von den Stiftungen gewährten Zuwendungen (Zuschüsse und Darlehen) - auch der Höhe nach - nur zweckgebunden für den Erwerb bzw die Umrüstung des Fahrzeugs erbracht worden sind, sodass eine Berücksichtigung des PKW als Einkommen oder als Vermögen trotz des den Verkehrswert von 7500 Euro bzw - wegen der Behinderung der Klägerin - von 9500 Euro (vgl § 5 Kraftfahrzeughilfeverordnung ; BSGE 99, 77 ff RdNr 16 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5) übersteigenden Betrags für ein angemessenes Kraftfahrzeug (dazu: BSGE 99, 77 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5; BSGE 100, 139 ff RdNr 16 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 4) unbillig wäre.
  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht -

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte

  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 11/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - Einkommenseinsatz - gemischte

  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 6/08 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem

  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 15/04 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Hilfsmittel - Behinderungsausgleich -

  • BSG, 26.02.1991 - 8 RKn 13/90

    Schwenkbarer Autositz als Hilfsmittel

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

  • BVerwG, 20.07.2000 - 5 C 43.99

    Eingliederungshilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges; Hilfe zur Beschaffung

  • BVerwG, 20.12.1990 - 5 B 113.89

    Sozialhilferecht: Eingliederungshilfe bei Bedienungseinrichtungen und

  • BSG, 14.12.2017 - B 8 SO 16/16 R

    "Taschengeld" für Untersuchungsgefangene in Höhe des "Barbetrags"

    Denn Darlehen, die gewährt werden, um nach Antragstellung bzw Kenntnis des Sozialhilfeträgers angefallene existenzielle Bedarfe zu decken, sind wegen der von Anfang an bestehenden Rückzahlungsverpflichtung eine nur vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistung, die bei der Hilfe zum Lebensunterhalt nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist (BSGE 112, 67 = SozR 4-3500 § 92 Nr. 1, RdNr 26; BSG Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 24/11 R - juris, RdNr 25) .
  • BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 4/16 R

    Anspruch auf Versorgung mit einem Therapie-Dreirad - Genehmigungsfiktion nach §

    Dabei ist auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entstehung der Kosten abzustellen (vgl BSG Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 24/11 R - Juris RdNr 20) .
  • BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 18/17 R

    Kein Anspruch auf Gewährung einer Unterschenkelprothese mit einem Prothesenfuß

    Dabei ist auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entstehung der Kosten abzustellen (vgl BSG Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 24/11 R - Juris RdNr 20) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - L 8 SO 24/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1554
LSG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - L 8 SO 24/11 B (https://dejure.org/2012,1554)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.02.2012 - L 8 SO 24/11 B (https://dejure.org/2012,1554)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - L 8 SO 24/11 B (https://dejure.org/2012,1554)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,1554) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 74 SGB 12, § 10 Abs 1 S 1 BestattG SN, § 10 Abs 1 S 2 BestattG SN, § 10 Abs 1 S 3 BestattG SN, § 10 Abs 3 BestattG SN
    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten - Bestattungspflicht - rechtliche Pflicht - landesrechtliche Bestimmungen in Sachsen - bei mehreren Kindern und fehlender anderweitiger einvernehmlicher Vereinbarung Pflicht des ältesten Kindes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de

    Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII - öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht; Auftragserteilung; Unterhaltsrecht; Erbrecht; Bestattungskosten; Landesrecht; Erbe; Kind; einmalige Beihilfe; vertragliche Verpflichtung; Bestattungpflichtiger; sittliche ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - L 8 SO 24/11
    Die Verpflichtung, die Kosten einer Beerdigung zu tragen, wird in § 74 SGB XII nicht näher umschrieben oder definiert, sondern als anderweitig begründet vorausgesetzt (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 23/08 R -, juris).

    Die Verpflichtung kann aufgrund der Bestimmungen des Erbrechts oder des Unterhaltsrechts gegeben sein, aber auch aus landesrechtlichen Regelungen über die Bestattungspflicht herrühren (vgl. BSG, Urteils vom 29. September 2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 2.03

    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -,

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - L 8 SO 24/11
    Grundvoraussetzung für eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger ist, dass den Pflichtigen die mit der Durchführung der Bestattung verbundenen Kostenverpflichtungen rechtlich notwendig treffen (vgl. BVerwGE 116, 287, 290; BVerwGE 120, 111, 113 f); nur wenn eine derartige Rechtspflicht besteht, können die aus der Befolgung einer solchen Pflicht resultierenden Verbindlichkeiten privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur übernahmefähiger Kosten i.S. des § 74 SGB XII sein.
  • BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 14.01

    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - L 8 SO 24/11
    Grundvoraussetzung für eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger ist, dass den Pflichtigen die mit der Durchführung der Bestattung verbundenen Kostenverpflichtungen rechtlich notwendig treffen (vgl. BVerwGE 116, 287, 290; BVerwGE 120, 111, 113 f); nur wenn eine derartige Rechtspflicht besteht, können die aus der Befolgung einer solchen Pflicht resultierenden Verbindlichkeiten privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur übernahmefähiger Kosten i.S. des § 74 SGB XII sein.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.04.2011 - L 5 AS 34/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde gegen die Ablehnung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - L 8 SO 24/11
    Nach dieser Vorschrift ist die Beschwerde in Verfahren über die Bewilligung von PKH auch dann ausgeschlossen, wenn in der Hauptsache die Berufung nicht zulässig wäre (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. April 2011 - L 5 AS 34/11 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2016 - L 7 SO 81/15

    Sozialhilfe - Bestattungskosten - Unzumutbarkeit der Kostentragung -

    Daher lässt der Senat offen, ob sich ein Anspruch der Klägerin auf Übernahme der Bestattungskosten von vornherein auf ihren Anteil im Verhältnis zu den übrigen gesamtschuldnerisch haftenden Geschwistern beschränkt hat (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Februar 2012 - L 8 SO 24/11 B - juris Rdnr. 18; Hessisches LSG, Urteil vom 6. Oktober 2011, a.a.O. Rdnr. 26; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Oktober 2008 - L 12 SO 3/08 - juris Rdnr. 31).
  • SG Karlsruhe, 28.11.2014 - S 1 SO 903/14

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - Anforderungen an

    Die Verpflichtung, die Kosten einer Beerdigung zu tragen, wird in dieser Bestimmung nicht näher umschrieben oder definiert, sondern als anderweitig begründet vorausgesetzt (vgl. BSG, FEVS 61, 337 ff. und LSG Sachsen-Anhalt vom 22.02.2012 - L 8 SO 24/11 B - ).

    Grundvoraussetzung für eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger gem. § 74 SGB XII ist deshalb, dass der Pflichtige den mit der Durchführung der Bestattung verbundenen Kostenverpflichtungen von vorn herein nicht ausweichen kann, weil sie ihn rechtlich notwendig treffen (vgl. BVerwGE 116, 287 ff.; 120, 111, 113 f., ferner LSG Baden-Württemberg, a.a.O., LSG Berlin-Brandenburg vom 25.03.2010 - L 15 SO 305/018 - und LSG Sachsen-Anhalt vom 22.02.2012 - L 8 SO 24/11 B - ).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2013 - L 7 SO 5656/11

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten -

    Entsprechend diesem Gedanken und in Einklang mit der bestattungsrechtlichen Rechtlage ist nur der nach Bestattungsrecht vorrangig Verpflichtete zur Tragung der Bestattungskosten i.S. des § 74 SGB XII verpflichtet, nicht jedoch der lediglich nachrangig Bestattungspflichtige (so LSG Berlin-Brandenburg, a.a.O. Rdnr. 27; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Februar 2012 - L 8 SO 24/11 B - zitiert nach Juris Rdnr. 18; Hessisches LSG; Urteil vom 6. Oktober 2011 - L 9 SO 226/10 - zitiert nach Juris Rdnr. 26; Berlit, a.a.O., Rdnr. 4).
  • SG Karlsruhe, 31.08.2012 - S 1 SO 1200/12

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten -

    Die Verpflichtung, die Kosten einer Beerdigung zu tragen, wird in § 74 SGB XII nicht näher umschrieben oder definiert, sondern als anderweitig begründet vorausgesetzt (vgl. BSG, FEVS 61, 337 und LSG Sachsen-Anhalt vom 22.02.2012 - L 8 SO 24/11 B - ).

    Grundvoraussetzung für eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger gemäß § 74 SGB XII ist vielmehr, dass der Pflichtige den mit der Durchführung der Bestattung verbundenen Kostenverpflichtungen von vornherein nicht ausweichen kann, weil sie ihn rechtlich notwendig treffen (BVerwGE 116, 287 ff; 120, 111, 113 f. und BVerwG, Buchholz 436.0 § 15 BSHG Nr. 5; ferner LSG Baden-Württemberg, a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen vom 29.07.2009 - L 12 SO 10/08 - m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg, a.a.O.; LSG Sachsen-Anhalt vom 22.02.2012 - L 8 SO 24/11 B - sowie SG Oldenburg, a.a.O.).

    Nur wenn eine derartige Rechtspflicht besteht, können die aus der Befolgung einer solchen Pflicht resultierenden Verbindlichkeiten privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur übernahmefähige Kosten i.S. des § 74 SGB XII sein (vgl. LSG Sachsen-Anhalt vom 22.02.2012 - L 8 SO 24/11 B - ).

  • SG Karlsruhe, 15.11.2012 - S 1 SO 2641/12

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - nicht

    Verpflichteter im Sinne des § 74 SGB XII ist derjenige, den die Kostentragungspflicht rechtlich notwendig im Verhältnis zu Dritten endgültig und damit vorrangig trifft (vgl. BVerwGE 116, 287ff.; 120, 111, 113 f. und BVerwG, Buchholz 436.0 § 15 BSHG Nr. 5; ferner LSG Baden-Württemberg, FEVS 62, 214 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, FEVS 60, 524 ff. und vom 29.07.2009 - L 12 SO 10/08 - m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg vom 25.03.2010 - L 15 SO 305/08 - und LSG Sachsen-Anhalt vom 22.02.2012 - L 8 SO 24/11 B - ; im Ergebnis ähnlich BSG, FEVS 63, 445, das insoweit einen "besonderen zivil- oder öffentlich-rechtlichen Status" in Bezug auf die Bestattungspflicht formuliert).
  • SG Magdeburg, 06.05.2014 - S 16 SO 18/11
    Verpflichteter im Sinne des § 74 SGB XII ist derjenige, den die Kostentragungspflicht rechtlich notwendig im Verhältnis zu Dritten endgültig und damit vorrangig trifft (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.02.2012, L 8 SO 24/11 B).
  • VG Magdeburg, 26.11.2012 - 9 A 189/11

    Friedhofs- und Bestattungsrecht

    Dies könnte aber auf die Klägerin deshalb nicht zutreffen, weil ihr als Leistungsberechtigte nach § 19 Abs. 3 SGB XII und wegen der ihr aus ihrer Bestattungspflicht obliegenden Kostenerstattungspflicht (dazu LSG Sachsen-Anhalt, B. v. 22.02.2012, L 8 SO 24/11 B, juris) ein Übernahmeanspruch der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII zusteht (vgl. BSG, Urt. v. 29.09.2009, B 8 SO 23/08; OVG Münster, Urt. v. 28.02.2012, 14 A 451/10 zur vergleichbaren Rechtslage in Nordrhein-Westfalen; beide juris).
  • VG Chemnitz, 04.02.2013 - 1 L 349/12

    Berücksichtigung fehlender Leistungsfähigkeit eines Kindes bei der Heranziehung

    Dies bedeutet, dass die Behörde entweder die Schuldner zu gleichen Teilen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 22.02.2012 - L 8 SO 24/11 B - [...], RdNr. 18 a. E.) oder einen der Schuldner als Gesamtschuldner heranziehen kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 24.10.2011 - B 8 SO 24/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,34348
BSG, 24.10.2011 - B 8 SO 24/11 B (https://dejure.org/2011,34348)
BSG, Entscheidung vom 24.10.2011 - B 8 SO 24/11 B (https://dejure.org/2011,34348)
BSG, Entscheidung vom 24. Oktober 2011 - B 8 SO 24/11 B (https://dejure.org/2011,34348)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,34348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 24.10.2011 - B 8 SO 24/11 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (sog Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2011 - L 8 SO 24/11 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,126036
LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2011 - L 8 SO 24/11 B ER (https://dejure.org/2011,126036)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.02.2011 - L 8 SO 24/11 B ER (https://dejure.org/2011,126036)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. Februar 2011 - L 8 SO 24/11 B ER (https://dejure.org/2011,126036)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,126036) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 13/10 R

    Arbeitslosengeld II - Hygienemehrbedarf bei Aids-Erkrankung - bis 2010 Übernahme

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2011 - L 8 SO 24/11
    Das BSG habe in einem ähnlichen Fall (B 14 AS 13/10 R) einen Anspruch nach § 73 SGB XII angenommen, außerdem sei der Anspruch auch nach den Vorschriften über die Eingliederungshilfe anzuerkennen.

    Der Anspruch beurteile sich nach § 73 SGB XII. Das BSG habe im Urteil vom 19. August 2010 B 14 AS 13/10 R zum Hygienemehrbedarf bei Aidserkrankungen ausgeführt, dass eine Leistungen nach § 73 SGB XII rechtfertigende besondere Bedarfslage gegeben sei, wenn der geltend gemachte Bedarf eine sachliche Nähe zu den sog. Hilfen zur Gesundheit gemäß § 47 ff SGB XII aufweise und der spezielle Bedarf auch im System des SGB V nicht befriedigt werden könne.

    Dadurch soll verhindert werden, dass die Norm zu einer allgemeinen Auffangregelung mutiert (vgl. für Leistungsempfänger nach dem SGB II BSG Urteil vom 19. August 2010, aaO).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2007 - L 1 KR 133/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2011 - L 8 SO 24/11
    Ebenso wie der 1. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 30. Juli 2007, L 1 KR 133/07 ER) erachte auch der 4. Senat des LSG den Einsatz von Dronabinol im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung derzeit nicht für zulässig, weil dies noch nicht dem allgemeinen Stand der medizinischen Erkenntnisse entspreche.
  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf cannabinoidhaltige Arzneimittel zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2011 - L 8 SO 24/11
    Zu beachten ist auch, dass § 31 Abs. 1 Satz 4 SGB V (gegebenenfalls i. V. mit §§ 48, 52 SGB XII) sowie die Rechtsprechung zum sog. Systemversagen (vgl nur BSG Urteil vom 27. März 2007 B 1 KR 30/06 R RdNr 13, SGb 2007, 287) systemimmanente Möglichkeiten eröffnet, besonders gelagerten Einzelfällen Rechnung zu tragen.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 4180/06

    Sozialhilfe - Krankenhilfe - nicht verschreibungspflichtige Salbe - Vorrang des §

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2011 - L 8 SO 24/11
    Dabei hat es darauf abgestellt, dass die Versorgung mit derartigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln nach dem Regelungszweck des § 34 SGB V ausgeschlossen sei, um die gesetzliche Krankenversicherung von Kosten für Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln zu entlassen, deren Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung dem Gebot der Wirtschaftlichkeit nicht entsprechen würde, oder bei denen die Übernahme der Kosten durch die Versicherten selbst zumutbar sei (gegen eine Anwendung von § 73 SGB XII bei ähnlichen Fallgestaltungen auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. November 2007 L 7 SO 4180/06 , sowie LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. November 2010 L 18 AS 1432/08 , beide in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2007 - L 1 B 7/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2011 - L 8 SO 24/11
    Auch nach Auffassung des LSG Nordrhein-Westfalen in seiner vom SG in seinem hier angefochtenen Beschluss angeführten Entscheidung vom 22. Juni 2007 L 1 B 7/07 AS ER (NDV RD 2008, 36) ist zu beachten, dass eine Umgehung der spezialgesetzlich geregelten Voraussetzungen dem Willen des Gesetzgebers widerspräche, wenn § 73 SGB XII in eine allgemeine Auffangnorm umgedeutet würde, die in all den Fällen einen Anspruch gegen den Sozialhilfeträger begründen würde, in denen die eigentlich einschlägigen Normen den betreffenden Anspruch gerade ausschließen (dort streitig: ärztliche Leistungen für die Eigenblutbehandlung einer SGB II-Leistungsempfängerin, die als Behandlungsmethode im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung nicht anerkannt ist).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.11.2010 - L 18 AS 1432/08

    Mehrbedarf bei zahnärztlichen und kieferorthopädischen Leistungen;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2011 - L 8 SO 24/11
    Dabei hat es darauf abgestellt, dass die Versorgung mit derartigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln nach dem Regelungszweck des § 34 SGB V ausgeschlossen sei, um die gesetzliche Krankenversicherung von Kosten für Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln zu entlassen, deren Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung dem Gebot der Wirtschaftlichkeit nicht entsprechen würde, oder bei denen die Übernahme der Kosten durch die Versicherten selbst zumutbar sei (gegen eine Anwendung von § 73 SGB XII bei ähnlichen Fallgestaltungen auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. November 2007 L 7 SO 4180/06 , sowie LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. November 2010 L 18 AS 1432/08 , beide in juris).
  • BSG, 23.09.2010 - B 1 KR 57/10 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2011 - L 8 SO 24/11
    Das BSG hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des LSG mit Beschluss vom 23. September 2010 B 1 KR 57/10 R als unzulässig verworfen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2010 - L 4 KR 47/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2011 - L 8 SO 24/11
    Der Antrag wurde mit Bescheid vom 16. Dezember 2003 abgelehnt, Widerspruch, Klage und Berufung blieben erfolglos (Urteil des SG Oldenburg vom 16. Dezember 2008 S 61 KR 246/04 , Beschluss des LSG Niedersachsen/Bremen vom 26. April 2010 L 4 KR 47/09 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht